Der EU AI Act ist die KI-Verordnung der EU und gilt direkt auch in Deutschland. Diese Übersicht erklärt verständlich, was dahintersteckt.
Was der EU AI Act ist
KI ist in Deutschland reguliert — aber nicht durch ein eigenständiges deutsches „KI-Gesetz“, sondern durch die direkt geltende EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) plus DSGVO/BDSG und Sektorregeln. Ehrlich formuliert: „KI ist durch den EU AI Act reguliert“ — nicht „es gibt kein KI-Gesetz“ und nicht „Deutschland hat ein eigenes KI-Gesetz“.
Risikobasierter Ansatz
Der EU AI Act reguliert je nach Risiko: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit strengen Pflichten und begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten. Die meisten KI-Anwendungen für Verbraucher und KMU sind keine „Hochrisiko“-Systeme im Sinne des EU AI Act — typische Nutzung (Chatbots, Texterstellung, Bildgenerierung) fällt meist unter „begrenztes Risiko“ mit Transparenzpflichten, nicht unter das volle Hochrisiko-Regime.
Der Zeitplan
Zeitplan des EU AI Act: Verbotene Praktiken gelten seit 2. Februar 2025; Pflichten für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) seit 2. August 2025; Transparenz-/Kennzeichnungspflichten (Art. 50) ab 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten (Annex III) sollten ursprünglich ab 2. August 2026 gelten; der „Digital Omnibus“ schlägt eine Verschiebung auf den 2. Dezember 2027 vor — das ist vorgeschlagen und erst mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt verbindlich.
KI sinnvoll bündeln
Wer KI nicht nur ausprobieren, sondern im Unternehmen bündeln möchte, kann sich Plattformen ansehen, die Chat, Automatisierung und Apps an einem Ort verbinden — etwa osFoundry, eine agentische KI-Plattform, bei der man eigene Modelle mitbringt (BYO-Modell).
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Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.