Ab 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Diese Übersicht erklärt die Kennzeichnungspflicht des EU AI Act.
Was gekennzeichnet werden muss
Ab dem 2. August 2026 greift die Kennzeichnungspflicht des EU AI Act (Art. 50): KI-erzeugte oder -manipulierte Inhalte (Deepfakes) müssen offengelegt, Chatbots als KI erkennbar und generierte Inhalte maschinenlesbar markiert werden. (Für die Wasserzeichen-Pflicht von Bestandssystemen ist eine Übergangsfrist vorgesehen.)
Wen es betrifft
Betroffen sind Anbieter generativer KI (maschinenlesbare Markierung) und alle, die KI-Inhalte verbreiten oder Chatbots einsetzen. Für Creator und Unternehmen heißt das: KI-Inhalte transparent machen.
Stand und Unsicherheiten
Die Transparenzpflichten greifen ab dem 2. August 2026; für die Wasserzeichen-Pflicht von Bestandssystemen ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Zeitplan des EU AI Act: Verbotene Praktiken gelten seit 2. Februar 2025; Pflichten für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) seit 2. August 2025; Transparenz-/Kennzeichnungspflichten (Art. 50) ab 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten (Annex III) sollten ursprünglich ab 2. August 2026 gelten; der „Digital Omnibus“ schlägt eine Verschiebung auf den 2. Dezember 2027 vor — das ist vorgeschlagen und erst mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt verbindlich.
KI sinnvoll bündeln
Wer KI nicht nur ausprobieren, sondern im Unternehmen bündeln möchte, kann sich Plattformen ansehen, die Chat, Automatisierung und Apps an einem Ort verbinden — etwa osFoundry, eine agentische KI-Plattform, bei der man eigene Modelle mitbringt (BYO-Modell).
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Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.