Dürfen Sie KI-Bilder für Werbung, Shop oder Social Media nutzen? Die Antwort ist differenziert. Diese Übersicht erklärt die Rechtslage — ohne Rechtsberatung zu sein.

Urheberrecht: oft kein Schutz

Rein KI-erzeugte Bilder, Texte oder Musik sind nach deutschem Urheberrecht in der Regel nicht geschützt — § 2 UrhG verlangt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen; das Amtsgericht München bestätigte dies am 13. Februar 2026 für rein KI-generierte Grafiken. Schutz entsteht erst, wenn ein Mensch das Ergebnis wesentlich gestaltet. Prüfen Sie zudem die Nutzungsbedingungen des Tools — viele kostenlose Stufen verbieten die kommerzielle Nutzung.

Nutzungsbedingungen der Tools

Unabhängig vom Urheberrecht gelten die Bedingungen des jeweiligen Tools: Manche kostenlose Stufen verbieten kommerzielle Nutzung oder verlangen eine Namensnennung. Prüfen Sie diese vor dem Einsatz.

Weitere Risiken

Achten Sie auf Persönlichkeitsrechte (erkennbare Personen), Markenrechte und mögliche Ähnlichkeit zu geschützten Werken. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

KI sinnvoll bündeln

Wer KI nicht nur ausprobieren, sondern im Unternehmen bündeln möchte, kann sich Plattformen ansehen, die Chat, Automatisierung und Apps an einem Ort verbinden — etwa osFoundry, eine agentische KI-Plattform, bei der man eigene Modelle mitbringt (BYO-Modell).

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Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.